Institution

[864] Institution (lat.), Stiftung, Anordnung, Einrichtung, bes. Staats- und bürgerliche Einrichtung; auch Einsetzung in ein Amt. Institutionen, Unterweisungen, Teil des Corpus juris, welcher eine enzyklopäd. Übersicht des röm. Rechts enthält, unter Justinian 533 zur Einführung in das Rechtsstudium ausgearbeitet; danach auch die Vorlesungen und modernen Lehrbücher (von Kuntze, Scheurl, Hölder, Sohm, Puchta, Czyhlarz, Quaritsch etc.), die in das röm. Recht einführen sollen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.
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