Inventarium

[868] Inventarĭum (Inventār, lat.), das Verzeichnis der bei einer Besichtgung vorgefundenen Sachen, insbes. das Verzeichnis aller zu einem Vermögen gehörigen beweglichen Sachen oder auch diese selbst. In letzterm Sinne unterscheidet man auf Landgütern das lebende I. oder den Viehstand von dem toten I. (Acker- und Wirtschaftsgeräte). Das I. in kaufmännischen Geschäften wird durch die Inventur (s.d.) aufgenommen. – Rechtswohltat des I. oder Beneficium inventarii, s. Beneficium. – Inventarisation, Vermögens- oder Verlassenschaftsverzeichnis, Bestandaufnahme; inventarisieren, inventieren, ein I. machen, Bestand aufnehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 868.
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