Kanonisation

[929] Kanonisation, Heiligsprechung, der feierliche Akt, durch den der Papst einen Verstorbenen in den Kanon (d.h. das Verzeichnis) der Heiligen aufnimmt (kanonisiert). In der Regel erfolgt die K. erst nach der Seligsprechung (Beatifikation). In der griech. Kirche hat der Patriarch von Konstantinopel das Recht der K.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 929.
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