Kanzler

[930] Kanzler (lat. cancellarīus), im Mittelalter einer der obersten Hofbeamten, dem die Anfertigung der öffentlichen Urkunden oblag, daher der Reichssiegelbewahrer, gewöhnlich ein Geistlicher; Erz-K. im Deutschen Reich war der Erzbischof von Mainz (s. Erzämter), der sich später in Wien durch einen Vize-K. vertreten ließ, welcher der eigentliche Reichsminister war. Über den Titel in England s. Chancellor. Im Norddeutschen Bund (1867) erhielt Bismarck den Titel K., dann Reichskanzler (s.d.). Auch in Österreich führte Graf Beust, in Rußland Fürst Gortschakow den Titel Reichs-K.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 930.
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