Kassenzwang

[946] Kassenzwang, die für den Arbeiter bestehende Verpflichtung, einer den Zwecken der Arbeiterversicherung dienenden Kasse anzugehören. Gegensatz: Kassenfreiheit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 946.
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