Klappbrücken

928. Schwingbrücke.
928. Schwingbrücke.

[971] Klappbrücken, bewegliche Brücken, deren beweglicher Teil um eine horizontale Achse drehbar und nach rückwärts ausbalanciert ist. Bei der Faltbrücke faltet sich die Klappe beim Aufwinden zusammen, bei der Schwingbrücke [Abb. 928] wälzen sich die Klappen, durch Zahnstangen geführt, auf einer horizontalen Bahn ab.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 971.
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