Komitien

[992] Komitĭen (lat. comitĭa), Versammlungen des röm. Volks, durch einen dazu berechtigten Magistrat zur Abstimmung über fragweise gestellte Vorschläge zusammenberufen, genannt nach dem Comitĭum. Die ältesten hießen Kuriāt-K. (comitia curiāta), von der Abstimmung nach den Kurien (30) der Patrizier; ihre Rechte gingen nach der Verfassungsreform des Servius Tullius allmählich auf die Zenturiāt-K. (c. centuriāta) über, in denen Patrizier und Plebejer nach Zenturien (s.d.) stimmten; die Tribūt-K. (c. tributa), ursprünglich Versammlungen der Plebejer, dann auch Versammlungen des ganzen Volks, in denen jede Tribus nur eine Stimme hatte, innerhalb der Tribus aber nach der Kopfzahl abgestimmt wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 992.
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