Kux

[1041] Kux, nach älterm Recht idealer Anteil an einem Bergwerkseigentum (gewerkschaftliche Grube oder Zeche), durch welchen das Verhältnis der Anteile der beteiligten Gewerken untereinander bestimmt wird (s. Gewerkschaft); nach neuerm Recht ein Geschäftsanteil an einem gewerkschaftlichen Unternehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1041.
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