Landrat

[13] Landrat, in Preußen der Vorsteher der Kreisverwaltung, der die Staatsgewalt vertritt und dem Kreisausschuß und der Kreisvertretung vorsitzt. In Bayern die ständische Vertretung der Kreise oder Regierungsbezirke.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 13.
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