Landsassen

[13] Landsassen, im Mittelalter eine Abteilung der Freien, die freien Zinsleute; dann auch diejenigen, welche im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren der Staatsgewalt eines Teritorialherrn unterworfen (landsässig) waren; Landsassiāt, das Rechtsverhältnis der sog. Forensen, d.h. der Ausländer, die als Besitzer von Grundstücken der zuständigen Gerichtsbarkeit oder Landeshoheit unterstehen, obgleich sie ihren Wohnsitz anderswo haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 13.
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