Laudemium

[25] Laudemĭum (lat.), Lehngeld, Lehnware, nach früherm deutschen Recht Abgabe an den Lehnsherrn für erteilte oder erneuerte Investitur; später Abgabe an den Gutsherrn bei Veräußerungen bäuerlicher Grundstücke; jetzt abgelöst. Laudemiālgüter, Güter, bei deren Antritt Lehngeld zu entrichten war.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 25.
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