Lotse

[81] Lotse (Lootse), ortskundiger, mit dem Fahrwasser genau vertrauter Seemann, nach dessen Anweisungen Schiffe in und aus dem Hafen geführt werden; in einzelnen Seestaaten einer staatlichen Befähigungsprüfung unterworfen, Patent-L; in freien Vereinigungen arbeitend (Lotsenbrüderschaft, Lotsenkompanie) oder als Staats- oder städtischer Beamter angestellt, dann auch Ausüber von Polizeigewalt; Vorgesetzter Lotsenkommandeur, Ober-L., die auch die Aufsicht über die Betonnung führen. – Über das deutsche Lotsenwesen vgl. Purlitz (1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 81.
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