Matrikularbeiträge

[146] Matrikulārbeiträge, die aus dem alten Deutschen Bunde in das neue Reich übergegangenen Zuschüsse der Einzelstaaten zu den gemeinsamen Reichsausgaben (s. Matrikel und Beilage: Deutschland 2, 11).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 146.
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