Muttergut

[233] Muttergut, das von der Mutter oder der Mutterseite erworbene Vermögen, dessen Eigentum dem Hauskinde, dessen Verwaltung und Nutznießung dem Vater zusteht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 233.
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