Portofreiheit

[437] Portofreiheit, die Vergünstigung unentgeltlicher Beförderung von Postsendungen, besteht in Deutschland für die regierenden Fürsten, deren Kabinette, Hofstaaten etc., für Postsendungen in Reichsdienstangelegenheiten von und an eine Reichsbehörde, in Militär-, Marine-, Post- und Telegraphensachen, für Reichstagsangelegenheiten von und an den Reichstag.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 437.
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