Präsumieren

[448] [448] Präsumieren (lat.), annehmen, voraussetzen, vermuten; Präsumtiōn, Voraussetzung aus Gründen der Wahrscheinlichkeit; in der Rechtssprache die Annahme einer Tatsache als juristisch gewiß (Rechtsvermutung), bis das Gegenteil erwiesen ist; präsumtīv, mutmaßlich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 448-449.
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