Produktionssteuer

[458] Produktionssteuer, indirekte Steuer, welche den steuerpflichtigen Gegenstand bei seiner Produktion und nach Maßgabe derselben faßt. Sie sind entweder Rohstoffsteuern, wenn sie nach der Menge des verarbeiteten Rohstoffs, oder Fabrikatsteuern, wenn sie von dem fertigen Erzeugnis erhoben werden; von bes. Bedeutung für die Besteuerung des Biers, Branntweins, Tabaks und Zuckers.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 458.
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