Rückdiskontierung

[567] Rückdiskontierung, die Weiterbegebung von diskontierten Wechseln mittels einer neuen Diskontierung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 567.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika