Realschulen

[498] Realschulen, seit Mitte des 18. Jahrh. aufgekommene Unterrichtsanstalten, die eine allgemeine Bildung für das bürgerliche Berufsleben oder eine wissenschaftliche Vorbildung für höhere Fachschulen gewähren wollen, zerfallen in Preußen nach der Verordnung vom 31. März 1882 in Realgymnasien (die frühern R. erster Ordnung) und Ober-R. (beide mit 9jähr. Kursus, die letztern ohne Latein), Realprogymnasien (Realgymnasien ohne Prima, die frühern höhern Bürgerschulen), einfache R. (die frühern R. zweiter Ordnung, mit 7jähr. Kursus) und Höhere Bürgerschulen (6jähr. Kursus, ohne Latein). Das Reifezeugnis der letztern berechtigt zum freiwilligen Militärdienst. Die Gleichstellung der Realgymnasien und Ober-R. mit den Gymnasien in bezug auf Zulassung zum Universitätsstudium wurde mit einigen Einschränkungen 1900 in Preußen, dann auch in andern deutschen Staaten beschlossen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 498.
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