Reichsmarineamt

[509] Reichsmarineamt, seit 1889 die oberste Reichsbehörde für die Verwaltung der kaiserl. Marine mit dem Sitz in Berlin; Chef ist der Staatssekretär des R., der für die Verwaltung (Neubau und Instandhaltung der Kriegsschiffe, Beschaffung und Vervollkommnung der Geschütz- und Torpedowaffen, Bau der Küstenbefestigungen und Verwaltung des gesamten Marineetats) dem Reichskanzler verantwortlich ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.
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