Reichsversicherungsamt

[510] Reichsversicherungsamt, deutsche Reichsbehörde (seit 1884) in Berlin zur Durchführung des Unfallversicherungsgesetzes und Beaufsichtigung der auf Grund desselben gebildeten Berufsgenossenschaften, sowie nach Maßgabe des Invalidenversicherungsgesetzes zur Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Invalidenversicherung und zur Beaufsichtigung der Versicherungsanstalten; untersteht dem Reichsamt des Innern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 510.
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