Rekognoszieren

[513] Rekognoszieren (lat.), anerkennen, für richtig erklären, die Identität einer Person oder Echtheit einer Sache vor Gericht oder Notar anerkennen; militärisch: die Stellung, Stärke etc. des Feindes und die Beschaffenheit des Terrains auskundschaften; Rekognoszierung, Aufklärung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 513.
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