Rektawechsel

[513] Rektawechsel, ein Wechsel, in welchem der Aussteller die Übertragung (Indossierung) durch die sog. Rektaklausel (»nicht an Order«, »ohne Begebung«, »ohne Abtretung«) verboten hat, so daß der Wechsel nicht indossabel und kein Orderpapier ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 513.
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