Repartieren

[517] Repartieren (lat.), verhältnismäßig verteilen; Repartitiōn, solche Verteilung; Repartitionsrechnung, s.v.w. Gesellschaftsrechnung; Repartitionssteuern, im Gegensatz zu den Quotitätssteuern (s. Quotität) diejenigen direkten Steuern, welche eine im voraus festgestellte Gesamtsumme aufzubringen haben, die daher auf die Steuerpflichtigen verteilt werden muß.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 517.
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