Rettungshäuser

[521] Rettungshäuser, Anstalten zur Besserung und Erziehung verwahrloster Kinder; in Deutschland zuerst durch Fellenberg, Pestalozzi und Falk gegründet; berühmt das durch Wichern gegründete Rauhe Haus (s.d.) in Hamburg. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch gestattet, Angeschuldigte zwischen 12-18 Jahre auch nach erfolgter Freisprechung R. bis zum 20. Jahre zu überweisen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 521.
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