Schützengräben

1676. Schützengräben.
1676. Schützengräben.

[661] Schützengräben, zur Verteidigung der Infanterie eingerichtete und gegen Gewehrfeuer schützende Deckungen, aus Graben und Brustwehr bestehend [Abb. 1676 a], oft mit Eindeckungen versehen zum Unterkriechen gegen Schrapnellfeuer und Sprengstücke [b].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 661.
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