Schiffsregister

[631] Schiffsregister, amtlich geführtes Verzeichnis der See- und Binnenhandelsschiffe, enthält Namen und Gattung des Schiffs, Größe und Tragfähigkeit, Zeit und Ort der Erbauung, Nachweis des Rechts, die Nationalflagge zu führen, Heimatshafen, Reeder nebst dessen Nationalität. Über die Einregistrierung wird ein Zertifikat von der Schiffsregisterbehörde ausgestellt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
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