Schiffsvermessung

[631] Schiffsvermessung, Schiffseiche, die Ermittlung der Ladungsfähigkeit eines Schiffs durch Feststellung des Raumgehalts, ist in allen Seestaaten gesetzlich vorgeschrieben, wird im Deutschen Reiche durch besondere Behörden, die durch das Reichsschiffsvermessungsamt beaufsichtigt werden, nach der Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juli 1888 nach einem besondern Vermessungsverfahren, der Moorsomschen Regel, ausgeführt. Über die S. wird ein Meßbrief ausgestellt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
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