Schikane

[631] Schikāne (frz. chicane), in böswilliger Absicht bereitete Schwierigkeit; Kniff; Schikaneparagraph, im Volksmunde der § 226 des Deutschen Bürgerl. Gesetzbuchs (»Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen«). Schikaneur (spr. -nöhr), Ränkeschmied; schikanieren, ärgern, Ränke schmieden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 631.
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