Schußwaffen

[660] Schußwaffen, im Gegensatz zu den blanken Waffen diejenigen, welche durch abgefeuerte Geschosse wirken (s. Handfeuerwaffen und Geschütz).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 660.
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