Schuldhaft

[657] Schuldhaft, Personalarrest, früher übliches Exekutionsmittel, den Schuldner durch Entziehung der persönlichen Freiheit zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu nötigen, in Deutschland 1868 aufgehoben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 657.
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