Seemannsämter

[679] Seemannsämter, deutsche Behörden zur Beaufsichtigung der Schiffsleute, fertigen die Seefahrtsbücher aus, besorgen die An- und Abmusterung, schlichten Streitigkeiten zwischen Schiffer und Mannschaft, untersuchen Übertretungen gegen die Seemannsordnung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 679.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: