Send

[689] Send, Heilige S., Sendgericht, Synodus, früher geistl. Gericht, von dem Bischof, den Archidiakonen oder durch diese verordnete Sendrichter periodisch abgehalten, zur Bestrafung aller gegen die Kirche und Moral gerichteten Handlungen, welche vereidete Sendschöffen zur Anzeige zu bringen hatten; an seine Stelle traten später vielfach die Inquisitionstribunale.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 689.
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