Souverän

[728] Souvĕrän (spr. ßuw-, frz. souverain), unumschränkt; das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten. Souveräne Staaten, solche, die in keiner rechtlichen Abhängigkeit von andern Staaten stehen; halbsouveräne, solche, deren Selbständigkeit zugunsten eines andern Staatsoberhaupts (Suzerän) beschränkt ist. – Souveränität, die oberste Staatsgewalt, Staatshoheit; Souveränitätsrechte, Hoheitsrechte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 728.
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