Spezifikation

[738] Spezifikation (lat.), Aufzählung von Einzelheiten, namentliches Verzeichnis aller zusammengehörigen Einzelgegenstände, juristisch die Herstellung einer neuen Sache durch Verarbeitung oder Umbildung einer andern, führt zum Eigentum des Spezifikanten an der neuen Sache (Bürgerl. Gesetzb. §§ 950 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 738.
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