Statistische Gebühr

[755] Statistische Gebühr, Abgabe für ein-, aus- oder durchgeführte Waren behufs Sicherung von deren statist. Anschreibung für die Zwecke der Handelsstatistik [s. Beilage: Deutschland].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 755.
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