Steuervergehen

[766] Steuervergehen, Finanzdelikte, die Vergehen, welche als für die Staatseinnahmen nachteilig unter Strafe gestellt sind; hierher gehört die Steuerdefraudation oder Steuerhinterziehung, das auf Verkürzung der Staatseinnahmen gerichtete Verhalten, und die Steuerkontravention, die sonstige, nur mit Ordnungsstrafe belegte Verfehlung gegen fiskalische Sicherungsvorschriften.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 766.
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