Tagesgeschäfte

[802] Tagesgeschäfte, Kassengeschäfte, auch Tageskauf, Geschäfte, die am Abschlußtage erfüllbar sind, im Gegensatz zu Zeit- oder Lieferungsgeschäften (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 802.
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