Totalisator

[852] Totalisātor, eine Einrichtung zum Glücksspiel beim Pferderennen: Wetteinsätze auf die am Rennen beteiligten Pferde, nach Abzug von 6 Proz. Verteilung aller Einsätze unter diejenigen, welche auf das siegende Pferd gesetzt haben. Das geschäftsmäßige Vermitteln von Wetten für öffentliche Pferderennen ist in Deutschland durch Gesetz vom 4. Juli 1905 (sog. Totalisatorgesetz) verboten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 852.
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