Unentgeltliche Verträge

[888] Unentgeltliche Verträge, im Gegensatz zu den Entgeltlichen Verträgen (s.d.) solche, welche auf eine Gefälligkeit, Schenkung u. dgl. hinauslaufen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 888.
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