Unlauterer Wettbewerb

[891] Unlauterer Wettbewerb, Bezeichnung für diejenigen Ausschreitungen im Geschäftsverkehr (Firmen-und Namenmißbrauch, Herabsetzung des Konkurrenten, Reklameschwindel, Quantitätsverschleierung), durch welche Kundschaft anzulocken und die Konkurrenz zu verdrängen gesucht wird; bedroht durch deutsches Reichsgesetz vom 27. Mai 1896 und Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 826; in Österreich durch die Gewerbenovelle vom 15. März 1883 und Gesetz vom 16. Jan. 1895.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 891.
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