Urteil

[896] Urteil, in der Logik die Verknüpfung zweier Begriffe unter dem Gesichtspunkte der Identität oder Nichtidentität; rechtlich die Erkenntnisse, Entscheidungen der Gerichte in Streitsachen und im Strafverfahren (End-U., Teil-U., Zwischen-U., Versäumnis-U.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 896.
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