Wegmesser

[961] Wegmesser, Hodomēter, Apparat zur Messung von Wegstrecken, die ein Fuhrwerk oder ein Fußgänger zurücklegt. Bei Fuhrwerken besteht der W. aus einem von der Hinterradachse angetriebenen Zählwerk, bei Droschken Taxameter genannt, das auf Grund des zurückgelegten Weges den Fahrpreis anzeigt, bei Fahrrädern Zyklometer genannt, das die zurückgelegten Kilometer angibt. Der Schrittzähler oder Pedometer für Fußgänger besitzt einen schwingenden Hebel, der bei jedem Schritt ein Schaltwerk um einen Zahn weiterrückt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 961.
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