Weihbischof

[963] Weihbischof, in der kath. Kirche der als Bischof In partibus infidelium (s.d.) geweihte Gehilfe eines Bischofs, der in Stellvertretung des letztern die Pontifikalien auszuüben befähigt ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 963.
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