Werkverdingung

[972] Werkverdingung, Werkvertrag, der Vertrag, in dem ein Unternehmer die Herstellung eines Werkes gegen eine vom Besteller zu gewährende Vergütung verspricht (Bürgerl. Gesetzb. §§ 631 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 972.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: