Winkelschriftstellerei

[989] Winkelschriftstellerei, die Anfertigung von Schriften, deren Abfassung Rechtskenntnisse erfordern, für andere, zur Einreichung bei Behörden, ohne Anwaltsbefugnisse zu besitzen (Reichsstrafgesetzb. § 132). Der Winkeladvokatur tritt die Deutsche Zivilprozeßordnung in § 157 entgegen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 989.
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