Zugbrücke

[1036] Zugbrücke, Aufziehbrücke, Fallbrücke, eine bewegliche Brücke, bei der das Tragwerk oder ein Teil desselben um eine horizontale, am Ende des beweglichen Tragwerkteils befindliche Achse drehbar ist. Das Aufziehen geschieht durch Ketten, die entweder mittels Winden emporgezogen werden, wie bei den meisten Z. der Burgen oder mittels Wippen (s. Portalbrücke). Kellerbrücke oder Brückenkeller ist eine Z. mit nach unten sich drehendem Tragwerksteil.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1036.
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