Schulwesen

[656] 1) Deutschland. Infolge des Schulzwangs, der für alle deutschen Bundesstaaten durch besondere Schulgesetze oder Verordnungen eingeführt ist, ist eine gewisse schulmäßige Bildung fast allgemein geworden. Die Zahl der in das Heer und die Flotte eingestellten Analphabeten geht von Jahr zu Jahr zurück; sie betrug 1880: 1,59, 1904 nur noch 0,04 Proz.

Die deutschen Schulen zerfallen in: Volks- oder Elementarschulen einschließlich der Privatschulen mit Volksschulziel und der diesen gleichzustellenden Taubstummen- und Blindenlehranstalten, Mittel- oder Bürgerschulen, höhere Mädchenschulen, Fachschulen, höhere Lehranstalten, Universitäten und technische, tierärztliche, landw. Hochschulen, Handelshochschulen, sowie Forst- und Bergakademien. Der Ausbildung in den Künsten und dem Kunstgewerbe dienen Kunstakademien, Kunsgewerbeschulen, Konservatorien u.s.w. Volkshochschulkurse, wie sie in zahlreichen Städten bestehen, sollen die Ergebnisse der Wissenschaft weitern Kreisen zugänglich machen, während eine große Anzahl Fortbildungsschulen, namentlich die gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen, dazu bestimmt sind, die in der Volksschule erworbenen Kenntnisse zu befestigen und in ihrer Anwendung auf das praktische Leben zu erweitern.

Für das S. einschließlich der Unterhaltungskosten für Gebäude u.s.w. erwachsen dem Reich und den Bundesstaaten nach dem Etat 1905/6 zusammen 271.107 Mill. M Ausgaben.

Über den Stand der Volksschulen, höhern Lehranstalten und Universitäten (1904/5) gibt die nachstehende Tabelle Auskunft:

Schulwesen. Stand der Volksschulen, höhern Lehranstalten und Universitäten (1904/5).
Schulwesen. Stand der Volksschulen, höhern Lehranstalten und Universitäten (1904/5).

2) Österreich-Ungarn. Die leitenden Grundsätze für die gesamte Schulverfassung sind in dem Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869 niedergelegt. In Österreich beginnt die Schulpflicht mit dem vollendeten 6. und dauert bis zum vollendeten 14. Lebensjahre, wie in Deutschland. Auch die Gliederung der Schulen ist der deutschen ähnlich. Trotzdem ist die Anzahl der Analphabeten ziemlich groß.

Bei der Volkszählung 1900 wurde ermittelt, daß nur 62 Proz. der Bevölkerung lesen und schreiben, 2,9 Proz. bloß lesen und 35,1 Proz. weder lesen noch schreiben konnten. Die österr. Schulen zerfallen in allgemeine Volks- und Bürgerschulen, Lehr- und Erziehungsanstalten, höhere Lehranstalten, Fachschulen, Universitäten und Akademien. In den 20.028 öffentlichen Volks- und Bürgerschulen wurden 1903 von 83.098 Lehrern 3.610.014 Schulkinder unterrichtet, außerdem bestehen 1032 private Volksschulen mit 107.096 Schülern. Die Lehr- und Erziehungsanstalten gliedern sich in solche für geistl. Bildung 80 (300 Lehrer, 5844 Schüler), für allgemeine Bildung 407 (3258 Lehrer, 28.475 Schüler) und für spezielle Berufszwiege 74 (326 Lehrer, 4476 Schüler). Außerdem bestehen Schulen für Ausbildung der körperlichen Gewandtheit 76 (210 Lehrer, 9658 Schüler), Sprachschulen 597 (909 Lehrer, 16.207 Schüler), Schreibschulen 42 (54 Lehrer, 2820 Schüler). An Fachschulen sind 1902/3 ermittelt worden: Schulen für weibliche Handarbeiten und Schneiderei 782 (1033 Lehrerinnen, 23.757 Schülerinnen), Schulen für musikal. und dramat. Bildung 722 (1392 Lehrer, 24.636 Schüler), Hebammenlehranstalten 15 (53 Lehrerinnen, 1121 Schülerinnen), Schulen für Tierarzneikunde und Hufbeschlag 7 (51 Lehrer, 501 Schüler), nautische Schulen 3 (37 Lehrer, 136 Schüler), niedere Bergschulen 7 (32 Lehrer, 389 Schüler), landw. und forstwirtschaftliche Schulen 179 (1335 Lehrer, 6336 Schüler), Gewerbeschulen 1183 (7959 Lehrer, 124.855 Schüler), Handelslehranstalten 257 (1740 Lehrer, 27.377 Schüler). Ferner bestanden Bildungsanstalten für Lehrerinnen 43 (800 Lehrer, 5996 Zöglinge), für Lehrer 60 (949 Lehrer, 8751 Zöglinge), 117 Realschulen (2419 Lehrer, 38.430 Schüler), 19 Realgymnasien (356 Lehrer, 4596 Schüler) und 202 Gymnasien mit 4346 Lehrern und 67.986 Schülern. Die 8 in Wien, Graz, Innsbruck, Prag (1 deutsche, 1 böhmische), Lemberg, Krakau und Ezernowitz bestehenden Universitäten wurden 1902/3 von 17.097 Studierenden besucht; der Lehrkörper zählte 1596 Professoren und Dozenten. Außerdem hatten die 7 technischen Hochschulen in Wien, Graz, Prag (2), Brünn (2) und Lemberg 536 Lehrer und 6458 Studierende, die Hochschule für Bodenkultur in Wien 58 Lehrer, 331 Studierende; die Bergakademien in Leoben und Pribram 48 Lehrer, 395 Studierende; die Kunstakademien in Wien, Prag und Krakau 45 Lehrer, 485 Studierende und die Exportakademie Wien 22 Lehrer, 80 Studierende. Endlich sind noch die 49 theol. Lehranstalten für das Studium der Geistlichen zu erwähnen, von denen 45 kath., je 1 griech.-kath., armenisch-kath., grich.-orient. und evang. mit zusammen 294 Lehrern und 1884 Studierenden bestanden. Der Staatsaufwand für das S. betrug 1897 für Hochschulen 5,05, für Mittelschulen 6,69, für Lehrerbildungsanstalten 2,03, für Handels- und Gewerbeschulen 2,83, für Volks- und Bürgerschulen 40,93 Mill. Fl.

In Ungarn besteht die Schulpflicht für die Volksschulen vom 6. bis zum 12., für die Fortbildungsschulen bis zum 15 Lebensjahr. Von den 3.415.587 schulpflichtigen Kindern besuchten 77,8 Proz. (2.657.763) die Schule; die allgemeine Volksbildung läßt jedoch noch viel zu wünschen übrig, wenn auch in den letzten Jahren ein Fortschritt unverkennbar ist; die Zahl der Analphabeten betrug 1903 nur noch 47,8 Proz. der Zivilbevölkerung. Die öffentlichen Unterrichtsanstalten Ungarns gliedern sich in: Kinderschulen, Elementarschulen mit Fortbildungs- und Repetitionskursen, Mittel- und Sekundärschulen, Gymansien und Realschulen (in Kroatien und Slawonien Realgymnasien), Fachschulen und höhere Lehranstalten. 1903 waren vorhanden 2768 Kinderschulen (darunter 1519 ständige) mit 2891 Lehrkräften und 249.331 Kindern, 11 Kindergärtnerinnenbildungsanstalten mit 89 Lehrern und 627 Schülerinnen. Die Zahl der Volksschulen belief sich auf 18.783 (18.396 Elementar- 29 höhere Volks- und 358 Bürgerschulen) mit 24.667 Lehrern und 8085 Lehrerinnen und einer Schülerzahl von 2.609.421. Außerdem bestanden noch 151 Schulen in humanitären Anstalten, wie Waisenhäuser, Blinden-, Taubstummen- u.s.w. Anstalten mit 10.331 und 45 Gefängnisschulen mit 5261 Schülern. In 92 Lehrerbildungsanstalten wurden von 1113 Lehrern 5842 männliche, 4892 weibliche Zöglinge für den Lehrberuf ausgebildet. An 175 Gymnasien, 42 Realschulen und 26 höhern Mädchenschulen wurden von 4801 Lehrern 72.942 Schüler unterrichtet. Universitäten bestehen in Budapest (316 Lehrer, 1596 Studierende), Klausenburg (105 Lehrer, 5543 Studierende) und Agram (86 Lehrer, 894 Studierende). Die technische Hochschule in Budapest zählt 121 Lehrer, 1343 Studierende. Außerdem sind 10 höhere Lehranstalten für das Rechtsstudium (1749 Studierende) und 49 für das Studium der Theologie, darunter 5 griech.-kath., 4 griech-orient., 10 prot. und 1 jüd., mit zusammen 2162 Studierenden vorhanden. Ferner wird Fachunterricht erteilt (1904) in 65 landw. Lehranstalten, 6 Bergschulen, 570 Handels- und Gewerbeschulen, 43 Kunstschulen, 16 Militärinstituten u.s.w. mit zusammen 5656 Lehrern und 99.282 Schülern.

3) Schweiz. Die Entwicklung des S. ist nicht einheitlich geregelt, doch sind nach § 27 der revidierten Verfassung von 1874 die Kantone verpflichtet für genügenden Elementarunterricht zu sorgen, der unter der Leitung des Bundes steht, obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich sein soll. Seit 1902 der Bund durch eienen Zusatz zur Verfassung ermächtigt, das Primar- S. durch jährl. Subventionen zu unterstützen. Durch die örtlichen Verhältnisse ist der Schulbesuch vielfach sehr erschwert und dementsprechend die Schulorganisation in den einzelnen Kantonen sehr verschieden, indes wird der Schulzwang überall streng durchgeführt. Die Primar- (Elementar-)Schule umfaßt in der Regel eine 6-7 klassige Schule, an die sich die Repetier- oder Ergänzungsschule mit 2-3 Schuljahren anschließt. Das schulpflichtige Alter wechselt in den einzelnen Kantonen vom 6. und 7. bis zum 13., 14., 15. und 16. Lebensjahre. Einen bedeutenden Einfluß auf das Bildungswesen haben die jährlichen, 1875 eingeführten Rekrutenprüfungen ausgeübt. Während 1881/85 von 24.020 durchschnittlich jährlich Geprüften 521, d. i. 2,17 Proz., nicht lesen konnten, war dies 1901/5 bei 27.108 Geprüften nur noch bei 0,12 Proz. der Fall; 1881/85 konnten 60 Promille nicht schreiben, 1901/5 nur noch 6 Promille.

Im J. 1904 gab es in der Schweiz 862 Kinderschulen mit 1047 Lehrkräften und 38.208 Zöglingen, 4665 Primarschulen (10.977 Lehrkräfte, 492.678 Schüler), 598 Sekundarschulen (1772 Lehrkräfte, 43.842 Schüler), 36 Mittelschulen mit Anschluß an das akademische Studium (841 Lehrer, 11.716 Schüler), 27 Mittelschulen ohne Anschluß (298 Lehrkräfte, 4435 Schüler), 37 Lehrerbildungsanstalten, 28 öffentliche mit 2148, 9 private mit 550 Zöglingen. Ferner bestanden (1903) 22 Handelsschulen (2845 Schüler), 82 Fortbildungsschulen für Kaufleute (9435 Schüler), 4 landw. (139 Schüler), 1 Gartenbau- (46 Schüler), 6 Weinbau-, 1 Ostbau-, 4 Molkereischulen, sowie 11 landw. Winterschulen, 318 gewerbliche Schulen für männl. Personen, 275 Schulen für weibl. Personen zur Ausbildung in der Hauswirtschaft, sowie eine große Anzahl von freiwilligen und obligatorischen Fortbildungsschulen, Rekrutenkurse u. dgl. An höhern Lehranstalten besitzt die Schweiz 6 Universitäten in Basel (1904/5 626 Studierende), Bern (1773 Studierende), Genf (1269 Studierende), Lausanne (932 Studierende), Freiburg (576 Studierende), Neuenburg (220 Studierende) und in Zürich eine Polytechnische Schule mit einer landw. und forstwirtschaftlichen Abteilung, einer Schule für Kulturingenieure und einer philosophischen und staatswirtschaftlichen Abteilung (2028 Studierende). Außerdem gibt es noch 4 Priesterseminare und 2 Tierarzneischulen.

Die Ausgaben für das Unterrichtswesen beliefen sich 1904 auf 56,955 Mill. Frs., von welcher Summe 28,822 Mill. Frs. auf den Bund entfielen.

4. Italien. Das öffentliche S. steht unter Oberaufsicht des Staates und wird jetzt von diesem ganz oder in Verbindung mit den Gemeindehörden unterhalten. Es wird geregelt durch das allgemeine Schulgesetz von 1877, sowie die Reglements vom 16 Febr. 1883 und 5. Okt. 1895. Danach besteht die Schulpflicht in Orten ohne höhere Elementarschulen für Kinder von 6 bis 9, in andern Orten für Kinder bis zu 12 Jahren. Höhere Elementarschulen werden in denjenigen Orten gefordert, wo höhere klassische Schulen vorhanden sind und in allen Orten mit mehr als 4000 E. Der Unterricht in beiden Elementarschulen ist unentgeltlich. Die Ausgaben der Unterrichtsministeriums beliefen sich 1903/4 auf 57,1 Mill. Lire. Die Zahl der Analphabeten unter den eingestellten Rekruten, die 1881 noch 48,7 Proz. betrug, ist 1903 auf 30,7 Proz. gefallen. Die Schulen zerfallen in niedere und höhere Elementarschulen, höhere klassische Schulen (Lyzeen und Gymnasien), höhere Realschulen (einschl. technische Institute und Seemannsschulen) und Hochschulen (einschl. der Fachschulen und Akademien).

Über die ersten drei Gruppen gibt folgende Tabelle die wichtigsten Zahlen.

Schulwesen. Schularten in Italien.
Schulwesen. Schularten in Italien.

Die 21 ital. Universitäten in Bologna, Cagliari, Catania, Genua, Macerata, Messina, Modena, Neapel (5062 Studierende), Padua, Palermo, Parma, Pavia, Pisa, Rom (2330), Saffari, Siena und Turin wurden 1903/4 von zusammen 21.651, die freien Universitäten Camerino, Ferrara, Perugia, Urbino und 15 weitere Universitätsinstitute von zusammen 4295 Studierenden besucht. Ferner bestand ein königl. klassisches Studieninstitut in Florenz, ein gleiches technisches Institut und eine wissenschaftliche literar. Akademie in Mailand. Außerdem waren 3 Tierarzneischulen, 4 technische Hochschulen, 34 höhere landw. Schulen, 2 Bergbauschulen, 308 Gewerbe- und Handelsschulen (46.411 Schüler), 174 Zeichen- und Modellierschulen (12.256 Schüler), 26 Kunstschulen, 5 Musikschulen und 41 private Fachschulen vorhanden.

5) Frankreich. Durch das Gesetz vom 28. März 1882 wurde der Primärunterricht für Kinder vom 6. bis 13. Lebensjahr für obligatorisch erklärt und bestimmt, daß jede Gemeinde von mehr als 500 E. eine Knaben- und eine Mädchenschule, jedes Departement eine Normalschule zur Ausbildung von Lehrkräften zu unterhalten habe.

Das gesamte Unterrichtswesen Frankreichs ist einschl. Algeriens in 17 Akademien eingeteilt, an deren Spitze je ein Rektor steht, welchem Unterrichtsräte beigegeben sind.

Dem Minister des öffentlichen Unterrichtswesens steht ein oberer Unterrichtsrat (Conseil supérieur de l'instruction) zur Seite und unter ihm Generalinspektoren zur Überwachung des öffentlichen Unterrichts.

Der öffentliche Unterricht teilt sich in Volksschulunterricht (instruction primaire) mit höhern Volksschulklassen, Gymnasial- und Realschulunterricht (instruction secondaire) und Hochschulunterricht (instruction supérieure). Der Volksschulunterricht stand früher sehr stark unter dem Einfluß der Geistlichkeit, der allerdings durch das Gesetz vom 30. Okt. 1886 erheblich eingeschränkt wurde. 1902 wurde die Schließung aller von Geistlichen geleiteten Schulen angeordnet, die nicht die Genehmigung der Regierung nachgesucht hatten. Selbstveständlich steigerten sich die Ausgaben des Staates für die Volksschulen, sie betrugen 1870: 105, 1905: 175 Mill. Frs. Der Bestand der Volksschulen und die Veräderung in der Leitung derselben ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

Schulwesen. Schularten in Frankreich und Algerien.1Von diesen besuchten 26.798 Knaben, 19.383 Mädchen die höhere Volksschule.
Schulwesen. Schularten in Frankreich und Algerien.1Von diesen besuchten 26.798 Knaben, 19.383 Mädchen die höhere Volksschule.

Die Zahl der Analphabeten unter den Rekruten, die 1886 noch über 10 Proz. betrug, ist 1904 auf 4 Proz. gesunken. An Lehrerbildungsanstalten waren außer den beiden Normalschulen in Fontenay und St. Cloud 87 Lehrerseminare mit 4455 und 84 Seminare für Lehrerinnen mit 3014 Zöglingen vorhanden. Die Kosten der öffentlichen Volksschulen beliefen sich 1902 für den Staat und die Gemeindeverbände auf 238 Mill. Frs.

Der Gymnasial- und Realschulunterricht ist gewöhnlich vereint. Hierfür gibt es (1905) für Knaben 110 Lycées (staatliche) mit 60.211 und 228 Colleges (Gemeindeanstalten) mit 34.954 Schülern, für Mädchen 42 Lycées mit 14.777, 30 Colleges mit 8679 und 69 Sekundärkurse mit 7375 Schülerinnen. Die Heranbildung von Lehrern und Lehrerinnen erfolgt an den beiden höhern Normalschulen in Paris und Sèv res.

An Universitäten bestehen 15, Aix-Marseille, Bésancon, Bordeaux, Caen, Clemont-Ferrand, Dijon, Grenoble, Lille, Lyon, Montpellier, Nancy, Paris, Poitiers, Rennes und Toulouse. Außerdem gibt es seit 1875 freie Fakultäten, die sich zu freien Universitäten vereinigen dürfen. Die Zahl der Studierenden an den Universitäten belief sich 1905 auf 31.589. An den freien Fakultäten studierten 1494 Hörer. Die Ausbildung der kath. Geistlichen erfolgt in den bischöfl. Diözesanschulen und in einer Anzahl von Klöstern. Ebenso sind zahlreiche andere Fach- und Sonderschulen vorhanden, so für das Studium der Geschichte und der Sprachen, der Handschriften, Urkunden u.s.w. Für Kaufleute und Gewerbtreibende gibt es 12 höhere Handelsschulen mit 600 Hörern und viele mittlere und niedere Handelslehranstalten. Für den technischen Unterricht bestehen neben den Hochschulen 12 Gewerbe- und 5 Kunstgewerbeschulen; ferner Uhrmacher-, Forst-, 3 höhere Ackerbau-, 6 Gartenbau-, eine sehr große Zahl von Landwirtschafts-, 3 Veterinärschulen, Schäferschulen und eine Gestütschule, eine höhere Berg- und mehrere Bergbauschulen; außerdem zur Förderung der Kunst 18 Nationalmusik- und 6 Singschulen für Chorknaben. Schließlich sind noch zu erwähnen die Militärschule, wie die höhere Kriegsschule zu Paris, die École spéciale militaire zu St. Cyr, die Artillerie- und Genieschule, die Pyrotechnische Zentralschule, die Schule für Ärzte und Apotheker des Heers u. a.

6) Großbritannien und Irland. In England und Wales wird der Elementarunterricht von dem im J. 1900 eingerichteten Board of Education beaufsichtigt. In dessen Auftrage leiten die von der Regierung ernannten Schulinspektoren das Elementar-S. Im wesentlichen lag den Schuleinrichtungen das Gesetz von 1870 mit verschiedenen spätern Ergänzungen zugrunde. Nach den bestehenden Bestimmungen muß für die Kinder zwischen 5 und 14 Jahren genügend Gelegenheit zum Schulbesuch vorhanden sein; gemäß den Gesetzen von 1899 und 1900 können Kinder zwischen 12 und 14 Jahren teilweis oder gänzlich vom Schulbesuch befreit werden. Der Schulunterricht ist seit 1891 in den öffentlichen Volksschulen unentgeltlich. In öffentlichen wie auch in den von Gesellschaften oder Privaten unterhaltenen Schulen (voluntary schools) brauchen die Schüler dem Religionsunterricht nicht beizuwohnen. Diese und die von den Gemeinden eingerichteten Schulen (board schools) haben Anspruch auf Staatszuschuß, der 1905 für das vereinigte Königreich 14.508.580 Pfd. St. betrug. Die Zahl der Analphabeten ist stark im Abnehmen begriffen. Unter den Rekruten, welche 1903/4 eingestellt wurden, hatten 7,2 Proz. höhere Schulbildung, 91,2 Proz. konnten lesen und schreiben, 0,6 Proz. nur lesen und 1 Proz. weder lesen noch schreiben. 1904 bestanden in England und Wales 20.275 Elementarschulen mit 160.196 Lehrkräften und 5.142.774 Schülern und 29 höhere Volksschulen (374 Lehrer, 8185 Schüler). Außerdem wurden in Blinden- und Taubstummenanstalten in 208 Schulen 9274 Kinder von 925 Lehrern unterrichtet. Das höhere S. ist noch wenig organisiert, vorläufig geregelt jedoch durch die Verordnungen von 1902 und 1903, nach welchen eine Anzahl von Aufsichtsbehörden geschaffen ist. Die höhern Schulen (secondary schools) zerfallen in England nochmals in zwei Klassen: A. the higher und B. the lower, zu welcher noch die Kunstschulen und Akademien gehören. Solcher Schulen gab es 1903/4 in England 253 mit 19.841 und 229 mit 32.625 Schülern; in Wales, wo nur eine Klasse höherer Schulen besteht, belief sich deren Zahl 1904 auf 95 mit 541 Lehrern und 9284 Schülern. Ferner bestanden 1903/4 noch 249 Kunstschulen u.s.w. mit 54.777 Besuchern und 5579 Abendschulen mit 696.882 Schülern. Die höchste Ausbildung wird auf den 10 Universitäten Englands erlangt. Hiervon waren in London 2 (2080 Lehrer, 8287 Studierende), Durham (103 Lehrer, 870 Studierende), Viktoria-Universität in Manchester (175 Lehrer, 1152 Studierende), Birmingham (144 Lehrer, 850 Studierende), Liverpool (150 Lehrer, 790 Studierende), Leeds (117 Lehrer, 833 Studierende), Sheffield (65 Lehrer, 1711 Studierende) und Aberystwith (126 Lehrer, 1383 Studierende), sowie 3196 Studenten der Technischen Hochschule in Cardiff. In Oxford studierten 6528, in Cambridge 7112 Studenten.

In Schottland ist der Elementarunterricht nach engl. Muster geregelt, auch wie dort unentgeltlich. 1904 gab es 3189 Elementarschulen mit 20.331 Lehrern, 682.269 Schülern; 131 höhere Schulen (607 Lehrer, 8465 Schüler), außerdem noch 23 Stiftungsschulen (588 Lehrer, 8154 Schüler) und 76 Privatschulen. Universitäten hat Schottland 4, je eine in Andrews (86 Lehrer, 502 Studierende), Glasgow (134 Lehrer, 2364 Studierende), Aberdeen (67 Lehrer, 830 Studierende) und Edinburg (124 Lehrer, 3165 Studierende).

In Irland unterliegt der Elementarunterricht der Oberaufsicht der Commissioners of National Education in Ireland. Die Anzahl der Elementarschulen betrug 1904: 8710 mit 13.392 Lehrern, 483.897 Schülern, der höhern Schulen 329 mit 8600 Schülern. Außerdem waren zwei technische Schulen mit 4000 Schülern und eine Universität, Dublin mit 89 Lehrern und 1088 Studierenden vorhanden.

7) Rußland. Hier ist zwar der Schulzwang noch nicht eingeführt, jedoch ist der Schulbesuch auch in den Volksschulen ziemlich rege. Das S. ist durch das Reglement vom 25. Mai 1874 und das Volksschulprogramm von 1897 geregelt. Den Unterricht in den Volksschulen besuchen die Kinder selten vor dem 8 Lebensjahre; das Schulalter ist in den verschiedenen Gouvernements verschieden festgesetzt. Die Schulzeit der Volksschulen dauert in den meisten städtischen Schulen vom 20 Aug. bis Ende Mai, auf dem Lande ist sie vielfach kürzer und häufig auf 6 Monate beschränkt. Entsprechend ist auch die Anzahl der Analphabeten sehr groß, sie wechselt (1897) von 44,9 Proz. im Gouv. Petersburg bis zu 89,2 Proz. in der Prov. Kars. Die Anzahl der Elementarschulen im J. 1902 veranschaulicht folgende Tabelle:

Schulwesen. Anzahl der Elementarschulen in Rußland.
Schulwesen. Anzahl der Elementarschulen in Rußland.

Finnland hatte 1757 Volksschulen mit zusammen 76.552 Schülern und Schülerinnen.

Die Kosten für die Volksschulen beliefen sich auf 50 Mill. Rubel, wovon der Staat 21,8, die Städte und Landgemeiden 15,3 Mill. Rubel trugen. Der Volksschulunterricht ist fast durchgängig unentgeltlich.

An Mittelschulen bestehen in Rußland (auschl. Finnland) die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten:

Schulwesen. Mittelschulen in Rußland (auschl. Finnland).
Schulwesen. Mittelschulen in Rußland (auschl. Finnland).

Außer den hier nachgewiesenen Fachschulen bestehen in Rußland 9 Zeichenschulen und Zeichenklassen, 1 elektrotechnisches Institut, 10 Gewerbeschulen, 20 Schulen für Gartenbau, Obstbau und Bienezucht, 21 für Landwirtschaft und Forsten, 55 Ackerbauschulen, 41 mediz.-klinische, 4 Veterinärinstitute, 1 seetechnische, 46 andere Schifferschulen; für den weibl. höhern Unterricht 9 pädagog. Anstalten, Fröbelkurse, Hebammen-, Hauswirtschaftsschulen u. a.

Ferner hat Finnland 25 vom Staat unterhaltene klassische Lyzeen, 9 Reallyzeen, 12 höhere Mädchenschulen, 62 private höhere Lehranstalten, 8 Seminare zur Ausbildung von Lehrkräften, 9 Handels-, 7 Navigations-, sowie eine ganze Anzahl anderer Fachschulen.

Russ. Universitäten befinden sich in Moskau (4496 Studierende), Petersburg (3753), Kiew (2326), Charkow (1660), Jurjew-Dorpat (1676), Warschau (1485), Kasan (873), Odessa (1714) und Tomsk (539). An andern Hochschulen besitzt Rußland 6 theol. Akademien (darunter 1 kath. und 1 armenische), 1 Berg-, 1 Forst-, 2 Ingenieur-, 4 polytechnische, 1 archäolog. und 4 landw. Institute, sowie 3 technische und 2 Hochschulen für Frauen; endlich Akademien für den Generalstab, für die Spezialwaffen, die militärjuridische und die militärärztliche mit zusammen 1435 Studierenden. – Finnland hat in Helsingfors eine Universität (2401) und ein Polytechnisches Institut (421 Studierende).

8) Schweden. Die Volksbildung ist in Schweden sehr weit vorgeschritten und steht durchgängig auf einer hohen Stufe. Selbst in den entlegensten, dünn bevölkerten Gegenden wird durch die Wander- oder fliegende Schule (flyttande) erreicht, daß sich auch dort nur wenig Leute finden, die nicht lesen können. Von den 1900 eingestellten Rekruten waren nur 0,08 Proz. Analphabeten, 0,25 Proz. konnten nicht schreiben. Das Schulgesetz vom 19. Dez. 1897 hält den längst bestehenden Schulzwang aufrecht, setzt das schulpflichtige Alter der Kinder vom 7. bis 14. Lebensjahre fest und bestimmt, daß der öffentliche Elementarunterricht unentgeltlich erteilt wird. Die Kinder besuchen zunächst die Kleinschule (småskola) und dann die eigentliche Volksschule (folksskola). Die Zahl der Volksschulen betrug 1901: 5246 Kleinschulen (darunter 1236 Wanderschulen), 1829 sog. kleinere (mindre) Volksschulen (719 Wanderschulen in den ärmern Gemeinden), 5041 eigentliche Volksschulen (589 Wanderschulen) 15 höhere Volksschulen, zusammen 12.131. 1903 war diese Zahl auf 12.627 Elementarschulen (mit 17.994 Lehrern und 752.899 Schülern) und 31 höhere Volksschulen (1590 Schüler) gestiegen. Die Ausgaben für die Elementarerziehung betrug 1902: 24.834.794 Kr., die von den Gemeinden aufzubringen sind.

Für den höhern Schulunterricht bestanden 1904: 82 öffentliche höhere Schulen, eigentlich vereinigte Gymnasien und Realschulen (20.136 Schüler), 14 Normalschulen für die Ausbildung von Elementarlehrern (1424 Schüler), 2 höhere technische Institute und 6 andere Gewerbeschulen (3100), 10 Navigationsschulen (347) sowie eine Anzahl landw. Anstalten und Militärschulen. Außerdem sind noch vorhanden: das Pharmezeutische, das Veterinär- und das Forstinstitut, die Bergwerksschule und das gymnastische Zentralinstitut. An Universitäten besitzt Schweden je 1 in Upsala und Lund (1905: 1513 und 739 Studierende). Außerdem besteht in Stockholm 1 staatliche Fakultät für Medizin (266 Studierende) und 2 private philos. Fakultäten in Stockholm und Göteborg.

9) Norwegen. In Norwegen besteht ein eigentlicher Schulzwang nicht, wohl aber die gesetzlich bestimmte Unterrichtspflicht, und diese wird so streng erfüllt, daß die Schulbildung außerordentlich verbreitet ist und Analphabeten kaum vorhanden sind. In den dünn bevölkerten Gegenden wird der Unterricht, wie in Schweden, in sog. Wanderschulen erteilt. Die öffentliche Elementarunterricht ist frei. In Norwegen ist gesetzlich das Prinzip der Einheitsschule eingeführt. Auf die zweite Stufe der Volksschulen bauen sich die Mittel-, auf diese die Latein- und auf diese die Hochschulen auf. Die Volksschulen bestehen aus 3 Stufen, welche von den Kindern des 7. bis 10., 10. bis 12. und 12. bis 14. Lebensjahres besucht werden. Eine besondere Sorgfalt wird durch das Schulgesetz vom 29. Juni 1889 und die Ergänzungsgesetze von 1892, 1894 und 1896 den körperlich und geistig Schwachen zuteil. Als Unterrichtsfächer gelten die allgemein üblichen, doch werden auch die Handfertigkeitsübungen, bes. in Holz und Eisen, außerordentlich gepflegt. An öffentlichen Elementarschulen sind vorhanden auf dem Lande 5897 mit 262.439 Schülern, in den Städten 2681 Klassen mit 82.440 Schülern. Die Ausgaben betrugen 12.014.400 Kr., wovon der Staat 3.482.600 Kr. trägt. Den Rest haben die Städte, Gemeinden und Ämter aufzubringen. Außerdem sind 10 Schulen für anormale Kinder, 5 für taubstumme (1902/3: 317), 2 für blinde (156) und 3 für schwachsinnige Kinder (474), und 7 Erziehungsanstalten, 4 für Knaben (1905: 372), 3 für Mädchen (107) vorhanden. Von den letztern sind 2, je 1 für Knaben und Mädchen, Zwangserzieungsanstalten für Zöglinge von 12 bis 21 Jahren, die ein Vergehen oder Verbrechen begangen haben. Höhere (Sekundär-) Schulen gab es 88 und zwar 14 öffentliche, 48 kommunale Anstalten und 26 private mit zusammen (1902/3) 15.923 Schülern. Die meisten dieser Schulen sind für beide Geschlechter gemeinsam, 14 für Mädchen allein. Zur Ausbildung von Lehrern bestehen 6 öffentliche, 5 private Normalschulen mit (1902) 980 Schülern. Die norweg. Universität befinden sich in Kristiania (1902: 1500 Studenten). Andere höhere Bildungsanstalten sind: die Kriegsschule, das Handelsgymnasium, die technische Hochschule und die Zeichenschule.

10) Dänemark. Der Stand der Volksbildung ist wie in den beiden skandinav. Nachbarreichen durchaus befriedigend. Die bereits seit 1814 bestehende Schulzwang ist durch das Schulgesetz vom 24. März 1899 noch verschärft worden. Schulversäumnisse werden verhältnismäßig streng bestraft. Die Schulzeit der Kinder dauert vom 7. bis 13. Lebensjahre. Der Unterricht in den öffentlichen Volksschulen ist unentgeltlich. Durch Gesetz von 1903 hat Dänemark wie Norwegen und Japan die Einheitsschule erhalten. Die Schüler treten, nachdem sie die nicht obligatorische Vorbereitungs-(Mutter-)Schule besucht haben, vom 7. Jahre ab in die Volksschule ein, bleiben dort mindestens 4 Jahre und dürfen dann die Mittelschule besuchen, deren Kursus 4 jährig ist, und im Anschluß an diese die Jugendschule, deren Kursus 3 Jahre umfaßt. Nach dem erfolgreichen Besuch der Mittelschule dürfen die Schüler auch in die Realschule eintreten. Außer den Volksschulen gibt es noch Vorbereitungs-, Bei- und Winterschulen, und in dünn bevölkerten Gegenden, namentlich in Jütland, sind Wanderlehrer (Omgangslærer) angestellt. Die Schulaufsicht führen die Schulkommission, die Schuldirektion und das Ministerium für Kirchen und Schulen. Elementarschulen bestanden 2940 (28 in Kopenhagen, 132 in andern Städten, 2780 in ländlichen Distrikten) mit 307.633 Schülern. Für den höhern Unterricht sind vorhanden: 72 höhere Schulen (Folkshöjskoler), 31 Latein- und 99 Realschulen (1903 zusammen 57.002 Schüler), 12 landwirtschaftliche und Gärtnerlehranstalten, 4 Lehrerseminare und eine bedeutende Zahl von technischen und Handelsschulen. Außerdem gibt es unter anderm ein Polytechnikum (23 Lehrer, 450 Studierende), 1 Veterinär- und Ackerbaulehranstalt (37 Lehrer, 300 Studierende), 1 Pharmazeutische Lehranstalt (7 Lehrer, 57 Studierende), sowie die Königl. Kunstakademie (7 Lehrer, 200 Studierende). An der 1479 gegründeten Universität Kopenhagen unterrichten 35 Dozenten 400 Studierende. Außerdem bestehen in Sorö und Herlufsholm bei Rästved allgemein gelehrte Schulen und Erziehungsanstalten, sog. Akademien, und auf Island 1 Predigerseminar und 1 gelehrte Schule.

11) Japan. Die Schulpflicht beträgt nach dem Gesetz von 1891 allerdings nur 3 Jahre, doch besucht die weitaus größte Mehrzahl der Kinder die Schule vom 6. bis zum 14. Lebensjahr. Der Schulunterricht soll unentgeltlich sein, diese Maßregel ist indes zurzeit noch nicht ganz durchgeführt. Die Kosten der Volksschule tragen grundsätzlich die Gemeinden. Die japan. Volksschuleinrichtungen sind folgende: Kindergärten, Elementar- und Mittelschulen, engl., deutsche, franz. und andere Privatschulen, einschließlich der Missionsschulen und der Schule für Blinde und Taubstumme. Die Beaufsichtigung erfolgt durch 131 Kreisschulinspektoren. Jede Präfektur (Ken oder Fu) hat ein Seminar zur Ausbildung von Lehrkräften; außerdem besteht in Tokio ein höheres Seminar für Direktoren und andere höhere Schulbeamte. – Auf die Volksschule baut sich die Mittelschule und die höhere Schule auf (Einheitsschule) zur Vorbereitung für das Universitätsstudium. Japans Schulverhältnisse im J. 1903/4 veranschaulicht folgende Tabelle:

Schulwesen. Schulverhältnisse in Japan im J. 1903/4.
Schulwesen. Schulverhältnisse in Japan im J. 1903/4.

Die beiden Universitäten Tokio und Kioto hatten 1904/5 außer 15 fremden Dozenten 261 und 127 Lehrkräfte, 4029 und 1257 Studierende.

Daneben gibt es eine große Anzahl von Privatschulen für japan. und chines. Literatur, engl. Sprache u.s.w. Ferner Schulen für den japan. Adel, für Militär, nautische Schulen und eine Lehranstalt für Post- und Telegraphenwesen.

12) Ver. Staten von Amerika. Der Bund selbst besitzt außer den beiden Kadettenanstalten in Westpoint und Annapolis nur einige Judianerschulen, die Einzelstaaten sorgen jedoch in jeder Weise für das Unterrichtswesen. Allgemeine Schulpflicht besteht für die gesamte Union nicht, indes haben doch bereits 15 Staaten und 6 Territorien den Schulzwang eingeführt. In allen Volksschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Die Kosten werden zum größten Teil aus den Erträgen der Schulländereien bestritten. Im ganzen sind 1900/1 für die Schulen 226 Mill. Doll. ausgegeben worden. Regel ist in den Volksschulen der gemeinsame Unterricht für Knaben und Mädchen. Das schulpflichtige Alter ist in den Einzelstaaten sehr verschieden, es wechselt vom 4. Lebensjahre (Kindergärten) bis zum 21. (Fortbildungsschulen). Die Schulen bestehen aus: Kindergärten oder, wo solche fehlen, Vorschulen (Primary Schools); Landschulen, einklassige (Ungraded Schools) oder mehrklassige (Graded Schools); Stadtschulen, welche sich in Elementar-(Primary-), Mittel-(Grammar-) und Hochschulen (High Schools) gliedern; ferner Sonntagsschulen und Schulen für Farbige (Indianer, Neger, Chinesen). Das gesamte S. untersteht folgenden Behörden: dem State Board of Education, County Boards of Education, City Boards of Education und den Schulausschüssen (School Boards) für kleine Städte und größere Dörfer. An der Spitze des ganzen S. steht der State Superintendent, welchem County Superintendents beigegeben sind. Die Zahl der Analphabeten belief sich 1900 bei den eingeborenen Weißen der über 10 J. alten Bevölkerung auf 4,9, bei eingewanderten Weißen auf 12,9, bei den Farbigen auf 44,5, im ganzen auf 10,7 Proz. Die Kosten für die öffentlichen Schulen beliefen sich 1903/4 auf 273,2 Mill Doll.

Die Zahl der schulpflichtigen Kinder, welche die öffentlichen Schulen besuchten, betrug 1904: 16.256.038. Von diesen wurden 15.620.230 von 428.482 Lehrern und Lehrerinnen in Elementarschulen, 635.808 in 7230 Sekundärschulen von 12.835 Lehrern und 13.935 Lehrerinnen unterrichtet. Von den Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten (Normalschulen) waren 178 öffentliche mit 2846 Lehrern, 51.635 Zöglingen, darunter 40.254 weibliche; 91 private mit 668 Lehrern, 11.992 Zöglingen, darunter 6624 weibliche. Aus der Zahl der Universitäten und Kollegien (443) waren 121 mit 2465 Lehrern, 21.175 Studierenden ausschließlich für das Frauenstudium bestimmt. In den Vorbereitungsanstalten für Universitäten wurden 52.139 Schüler (darunter 16.519 weibliche) unterrichtet. An höhern Fachschulen waren 1903/4 vorhanden für: Theologie 153, 1055 Lehrer, 9012 Studierende; Rechtskunde 95, 1167 Lehrer, 17.594 Studierende; Medizin 152, 5252 Lehrer, 32.651 Studierende; Zahnheilkunde 54, 1191 Lehrer, 9257 Studierende; Pharmazie 63, 611 Lehrer, 5767 Studierende; Tierarzneikunde 11, 165 Lehrer, 993 Studierende; Ausbildung von Erzieherinnen 724 mit 23.051 Studierenden.

Nach der nachstehenden Übersicht verteilt sich die Zahl der Unterrichteten (1903/4 insgesamt 18.589.991) auf die einzelnen Schulen wie folgt:

Schulwesen. Zahl der Unterrichteten (1903/4) in den Ver. Staaten von Amerika.
Schulwesen. Zahl der Unterrichteten (1903/4) in den Ver. Staaten von Amerika.

Ein bei der großen Verschiedenheit der Schuleinrichtungen in den vorstehend aufgeführten Ländern allerdings nicht ganz einwandfreier Vergleich ist in der folgenden Übersicht gegeben:

Schulwesen. Verschiedenheit der Schuleinrichtungen.
Schulwesen. Verschiedenheit der Schuleinrichtungen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 656-657.
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656 | 657

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