Schweiz

I. Flächeninhalt und Wohnbevölkerung am 1. Dez. 1900.

Schweiz. I. Flächeninhalt und Wohnbevölkerung am 1. Dez. 1900. *Davon 1390,7 qkm Seen mit mehr als je 10 ha Wasserfläche.
Schweiz. I. Flächeninhalt und Wohnbevölkerung am 1. Dez. 1900. *Davon 1390,7 qkm Seen mit mehr als je 10 ha Wasserfläche.

II. Bewegung der Bevölkerung.

Schweiz. II. Bewegung der Bevölkerung. *Von 1891 auf die Wohnbevölkerung bezogen.
Schweiz. II. Bewegung der Bevölkerung. *Von 1891 auf die Wohnbevölkerung bezogen.

III. Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waren 1904.

Schweiz. III. Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waren 1904.
Schweiz. III. Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waren 1904.

IV. Ein-, Aus- und Durchfuhr (in Mill. Frs.).

Schweiz. IV. Ein-, Aus- und Durchfuhr (in Mill. Frs.).
Schweiz. IV. Ein-, Aus- und Durchfuhr (in Mill. Frs.).

V. Ein- und Ausfuhr 1904 nach Herkunfts- und Bestimmungsländern (in Mill. Frs.).

Schweiz. V. Ein- und Ausfuhr 1904 nach Herkunfts- und Bestimmungsländern (in Mill. Frs.).
Schweiz. V. Ein- und Ausfuhr 1904 nach Herkunfts- und Bestimmungsländern (in Mill. Frs.).

VI. Die dem Fabrikgesetz unterstellten Industriebetriebe.

Schweiz. VI. Die dem Fabrikgesetz unterstellten Industriebetriebe.
Schweiz. VI. Die dem Fabrikgesetz unterstellten Industriebetriebe.

VII. Kleingewerbe 1899.

Schweiz. VII. Kleingewerbe 1899.
Schweiz. VII. Kleingewerbe 1899.

VIII. Heer

[670] Die Gewalt des obersten Kriegsherrn liegt bei der Bundesversammlung. Sie erklärt den Krieg, wählt den Oberbefehlshaber und führt die Oberaufsicht über Verwaltung und Strafrechtspflege; dabei üben die Kantone kriegsherrliche Befugnisse aus; sie stellen Truppen auf, ernennen die Offiziere bis einschließlich Stabsoffiziere und üben den Strafvollzug. Die Heeresorganisation beruht ebenso wie die Ausbildung und Verwaltung des Heers auf der Verfassung und dem Bundesgesetz vom 13. Nov. 1874, nebst Nachträgen (1886, 1897). Jeder Schweizer ist vom 20. bis zum vollendeten 44., die Offiziere bis zum 48. Jahre wehrpflichtig. Die Feldarmee zerfällt in den Auszug (20. bis 32., Subalternoffiziere bis 34., Hauptleute bis 38. Lebensjahr) und in die Landwehr 1. Aufgebots (33. bis 39. Lebensjahr). Im Bedarfsfalle wird zur Verteidigung des Landes die Landwehr 2. Aufgebots (40. bis 44. Lebensjahr) und der Landsturm aufgerufen, der alle Wehrpflichtigen vom 17. bis 50. (Offiziere bis 55.) Lebensjahr umfaßt, die nicht in Auszug oder Landwehr eingeteilt oder gänzlich dienstfrei sind, ferner Freiwillige unter 17 und über 50 Jahre. Wer nicht persönlich dient, zahlt jährlich 6 Frs. Wehrsteuer, außerdem einen jährlichen Zuschlag von 1,50 Frs. für 1000 Frs. reinen Vermögens und von 100 Frs. reinen Einkommens bis zu 3000 Frs., die Landwehr die Hälfte dieser Sätze. Von der Dienstpflicht befreit sind während der Amtsdauer: die Mitglieder des Bundesrats, Post- und Telegraphenbeamten, Vorsteher und Wärter in öffentlichen Krankenhäusern, Kriegskommissare, unabkömmlichen Lehrer öffentlicher Schulen u. a. Der vom 10. Jahre an obligatorische Turnunterricht bereitet die Wehrpflichtigen zum militär. Dienst vor. Die militär. Ausbildung findet im 20. Lebensjahre in der Rekrutenschule statt (Infanterie 47, Kavallerie 82, Artillerie 44-57, Genie 52, Sanitätstruppen 48, Verwaltungstruppen 40 Tage). Wiederholungskurse für den Auszug alle zwei (Kavallerie jährlich), für die Landwehr alle vier Jahre (Infanterie 18, Kavallerie 12, Train 16, Feld- und Gebirgsartillerie 20, Genie 18, Sanitätstruppen 14-17, Verwaltungstruppen 10-22 Tage). Ferner Schießübungen bei einem nach militär. Vorschriften geleiteten Schießverein, Kadervorkurse, Sonderkurse in der Unteroffizier- und Offizierbildungsschule, Offizierschießschule, taktische Offizierkurse der Kavallerie, Schießschule für Artillerieoffiziere, Sonder- und technische Kurse für Subaltern- und Stabsoffiziere, Operationskurs für Militärärzte, Verwaltungsoffizierschule, Patrouillenkurs für junge Kavallerieoffiziere, Zentralschulen für Offiziere aller Waffen und Grade, Übungsreisen u. a.

Nach einem im März 1906 vom Bundesrat an die Bundesversammlung eingereichten Entwurf einer neuen Militärorganisation sollen besondere Gebirgstruppen gebildet, die körperliche Ausbildung und die Ausbildung im Schießen vor der Dienstzeit besonders gefördert werden. Die Dauer der Rekrutenschule beträgt für die Kavallerie 90, bei andern Waffen 70, die jährlichen Wiederholungskurse 11 Tage; von letztern finden für den Auszug 7, für die Landwehr 1 statt. Die Pflicht, an den Schießübungen teilzunehmen, soll in jedem Jahre erfüllt werden. Die Truppeneinheiten der Artillerie gehen sämtlich an den Bund über, die Infanterie bleibt kantonal. Die Tendenz des Entwurfs geht dahin, den Militärdienst mehr auf die jüngern Lebensjahre zu konzentrieren und gleichzeitig die Ausbildung zu verbessern ohne Vermehrung der Dienstzeit. Ausgehoben wurden in den letzten Jahren jährlich etwa 16.000 (1904: 16.921) Mann.

Die Feldarmee ist in 4 Armeekorps zu je 2 Divisionen eingeteilt; diese haben an Infanterie: 16 Brigaden, 32 Regimenter und 103 Bataillone (davon 8 Schützenbataillone), an Kavallerie: 4 Brigaden, 8 Regimenter, 24 Dragonerschwadronen, 4 berittene Maschinengewehr- und 12 Guidenkompanien (davon 2 für den Armeestab), an Artillerie: 12 Regimenter, 24 Abteilungen, 72 Fahrende Batterien und 24 Parkkompanien, an Genie: 8 Halbbataillone, 4 Kriegsbrückenabteilungen und 4 Telegraphenkompanien, endlich 12 Lazarette und 4 Verpflegungsstationen. Ferner gehören zur Feldarmee 4 Infanteriebrigaden mit 9 Regimentern und 31 Bataillonen (davon 4 Schützenbataillone) Landwehr 1. Aufgebots. Außerhalb der Armee stehen die Festungstruppen und Sicherheitsbesatzungen, und zwar die des Sankt Gotthard (2 Infanteriebataillone Auszug, 2 Infanterieregimenter mit 8 Bataillonen Landwehr je zur Hälfte 1. und 2. Aufgebots, 2 Maschinengewehrschützenkompanien, 1 Positionsartillerieabteilung mit 5 Kompanien, davon 3 Landwehr-, 2 Festungsartillerieabteilungen mit 8 Kompanien, 1 Festungssappeur-, 4 Landwehrsappeur-, 1 Landwehrtelegraphenkompanie, 1 Landwehrambulanz) und von Sankt Maurice (1 Infanteriebataillon Auszug, je 1 Regiment [zu 2 Bataillonen] Landwehrinfanterie 1. und 2. Aufgebots, 1 Maschinengewehrschützenkompanie, 1/2 Positionsartillerieabteilung mit 2 Kompanien, davon 1 Landwehr-, 1 Festungsartillerieabteilung mit 3 Kompanien, je 1 Festungssappeur-, Landwehrsappeur- und Landwehrtelegraphenabteilung).

An Truppen, die keinem höhern Verbande angehören, sind vorhanden im Auszug: 6 Gebirgsbatterien in 2 Abteilungen zu 3 Batterien, 1 Eisenbahnbataillon zu 4 Kompanien und 1 Ballonkompanie; aus Auszug und Landwehr: 31/2 Positionsartillerieabteilungen mit 18 Kompanien, davon 11 Landwehr; in der Landwehr: 9 Infanterieregimenter Landwehr 2. Aufgebots mit 31 Bataillonen (davon 4 Schützenbataillone), 12 Guidenkompanien, 24 Dragonerschwadronen, 4 Artilleriedepotparks mit 12 Kompanien, 9 Trainkompanien, 8 Traindetachements, 11 Sappeurkompanien, 2 Kriegsbrückenabteilungen (4 Pontonnierkompanien), 2 Telegraphen-, 4 Eisenbahnkompanien, 14 Ambulanzen, 3 Sanitätszüge, 8 Spitalsektionen, 5 Transport-, 4 Saumkolonnen. Der bewaffnete Landsturm umfaßt 96 Füsilierbataillone, eine Anzahl Schützen-, Positionsartilleriekompanien und -detachements; der unbewaffnete Landsturm eine Anzahl Pionierbataillone und -kompanien, ferner Spezielabteilungen (Sanitätsmannschaften, Werkstätten-, Magazinarbeiter, Bäcker, Metzger, Schreiber, Radfahrer, Signalisten, Führer, Gebirgsträger, Fuhrleute, Pferdewärter).

Schweiz. Gesamtstärke des Heeres nach der Kopfzahl 1905.
Schweiz. Gesamtstärke des Heeres nach der Kopfzahl 1905.

Dazu kommt der bewaffnete Landsturm mit 45.017 (39.797 Füsiliere, 2189 Schützen, 3031 Positionsartillerie) und der unbewaffnete Landsturm mit 252.136 Köpfen, Bewaffnung. Infanterie: Schweizer (7,5 mm-)Repetiergewehr M 88.96, System Schmidt; Positionsartillerie, Festungs-, Telegraphentruppen, Radfahrer: kurzes (7,5 mm-)Gewehr M 1889/1900; Kavallerie: (7,5 mm-) Karabiner M 1893; Artillerie: 7,5 cm-Feld- und Gebirgsgeschütze mit Rohrrücklauf (System Krupp), 8,4 cm- und 12 cm-Positionsgeschütze. – Befestigungen. Als Zentralwaffenplatz dient, durch die Befestigungen des Sankt Gotthard gesichert, das Hochtal von Andermatt; gesichert sind die Zugänge bei Airolo, am Oberalppaß, am Furkapaß und am Urner Loch. Im Rhonetal ist Saint Maurice zu einer kräftigen Sperrgruppe ausgestaltet, für Luziensteig ist eine Erneuerung der alten Befestigung geplant. Feldstellungen wurden am Linthkanal, zwischen Züricher- und Walensee, sowie an der Zihl, zwischen Neufchâteler- und Bielersee vorbereitet, die Straßen im Jura zur Zerstörung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 670-671.
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