Act . Lat. actus , eine Handlung; eine Abtheilung des ... ... » ad acta « legen, bezeichnet, daß Etwas ganz abgemacht und zurückgelegt ist. Actie ein Handlung- oder Antheilsschein, eine Versicherung des eingelegten Capitals. Bl. ...
Lexikoneintrag zu »Act«. Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 41.